Es werden immer mehr lebende Tiere bei ebay versteigert!
Rotfeuerfisch
Es sind auch viele Anemonen, korallen, etc. zu finden!
Ist das jetzt erlaubt???
Es werden immer mehr lebende Tiere bei ebay versteigert!
Rotfeuerfisch
Es sind auch viele Anemonen, korallen, etc. zu finden!
Ist das jetzt erlaubt???
Hallo Timmy
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das der Handel nun erlaubt ist. Bisher galt lebende tiere dürfte nicht eingestellt werden.
Gruss
Robert
ZitatOriginal von Timmy Grohrock
Es werden immer mehr lebende Tiere bei ebay versteigert!
RotfeuerfischEs sind auch viele Anemonen, korallen, etc. zu finden!
Ist das jetzt erlaubt???
Hallo
Glaube auch nicht das dies nun erlaubt ist.
Jemand versucht es einfach mal evtl. auch aus unwissenheit ... Naja
Bei dieser Auktion bin Ich mir ziemlich sicher das die nicht bis zu ende läuft ![]()
Gruß
Frank
Hallo zusammen
Aktuell aus den Bedingungen bei ebay:
anfang:
Es gibt Artikel, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, aber trotzdem nicht über eBay angeboten werden dürfen. Ein Beispiel: Der Handel mit den meisten lebenden Tieren ist gesetzlich zulässig. Trotzdem verbietet eBay den Handel mit Tieren jedweder Art. Wir sind der Auffassung, dass das Anbieten lebender Tiere auf einem Online-Marktplatz gegen die guten Sitten verstößt.
Wenn Sie glauben, dass Sie auf eBay einen unzulässigen Artikel entdeckt haben, berichten Sie dies bitte unserer Auktionskontrolle. Das Auktionsüberwachungsteam überprüft den verdächtigen Artikel und beendet gegebenenfalls die Auktionen oder verwarnt die Verkäufer.
ende:
Und wie sieht es mit ungesetzlichen Artikeln aus
Haftet da E Bay mit wenn sowas angeboten wird ?
ZitatOriginal von C. Schuhmacher
Und wie sieht es mit ungesetzlichen Artikeln aus
Hi Claude,
was willste denn anbieten?
![]()
Ich ? nö ich mach da nix auf e Bay
Mich hätte es nur mal interessiert wie die das handhaben in so einer Sache gerade bei Korallen scheinen Sie ja nicht viel dagegen zu haben
Gruss Claude
ZitatOriginal von Timmy Grohrock
Es werden immer mehr lebende Tiere bei ebay versteigert!
RotfeuerfischEs sind auch viele Anemonen, korallen, etc. zu finden!
Ist das jetzt erlaubt???
NEIN!
ZitatAlles anzeigen
AGB von ebay...
§ 7 Verbotene Artikel
Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. Das eBay-VeRI Programm unterstützt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende Angebote auf der eBay-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten können eBay Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
pornografische und jugendgefährdende Artikel
Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher dürfen Tabakwaren bei eBay nur als Festpreisartikel angeboten werden
radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien
lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate
menschliche Organe
Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten
Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso
Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind
Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist
Drogen
Arzneimittel
Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist...
Erschießt Sie vor dem Anbieten und es ist o.K.
![]()
Gruß,
Michael
ui, los Michael fasssssssssss ![]()
Nein, es ist nach wie vor nicht erlaubt Tiere (z.b.) bei Ebay zu versteigern... bei den Korallen läuft das denke ich in einer Art Grauzone der unwissenheit das es sich dabei um Tiere handelt. Das wissen dann die Verkäufer und die Käufer aber keiner zeigt es an. An einigen Stellen wird dann auch ein Ablegerstein versteigert an dem nunmal gerade 'dummerweise' ein Ableger gewachsen ist.
Das gleiche gilt ja auch für Marken-Fälschungen, wobei hierfür auch gerade ein Auktionshaus haften musste weil es eine Anzeige nicht gelöscht hatte in der gefälschte Ware verkauft werden sollte (war sogar als nachgemacht deklariert!)
Na dann eben geschützer Tierarten !
Das sind SteinKorallen in jedemfal
Claude
Hallo Frankie!
Komm her und ich zeig Dir wie ich fasss...
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Ich meinte eher das ein Großteil der Menschen (kann man immerwieder an den versch. Seewasserbecken im Zoo beobachten) alles was kein Fisch ist nicht als Tier sondern als Pflanze ansehen weil sie es nicht besser wissen...
O-Ton am großen Riffbecken im Aquazoo 'Schau mal die schönen Fische und die vielen bunten Pflanzen...' ![]()
Aber immerhin könnte man es ja melden... wenn man wollte und dann müssten ansich die angebotenen Tiere bei Ebay verschwinden.
NA sagen wir mal der der Korallen Ableger macht s ich wohl durchaus bewusst ist um was es sich handelt oder ?
Aber en Anzeige wegen Verstosses gegen die Artenschuzbestimmungen würde schon reichen
Vielleicht merkts E Bay dann ja mal
Ich könnte mir schon vorstellen das die bei Ebay, wenn da vermehrt beschwerden wegen dem Verkauf von Tieren (artengeschützt und auch nicht) kommen in diesem Bereich mal verstärkt kontrollieren...
Jetzt müssen wir nur noch jemanden finden der es meldet ![]()
Hey Jungs - was geht.... ![]()
Ebay lebt davon, dass irgendwelche Leute Dinge anbieten und irgendwelche anderen Leute diese Dinge kaufen
Ebay lebt nicht davon, irgendwelche Auktionen wegen irgendwelchen Regeln zu canceln, selbst wenn es die eigenen Regeln sind. Hat man dieses System mal verstanden, lässt es sich gut damit leben.
Das ist auch der Grund, warum Ebay beim Verfolgen von illegalen Auktionen oder Betrügern immer mindestens einen Schritt zu langsam ist.....der sogenannte Käuferschutz mit 250 Euros ist allemal billiger als auf die Erlöse zu verzichten.
ZitatOriginal von C. Schuhmacher
Und wie sieht es mit ungesetzlichen Artikeln ausHaftet da E Bay mit wenn sowas angeboten wird ?
Nein, in so einem Fall gibts genug Urteile. Ein Provider, Anbieter im Inet und Co. ist es nicht zu zumuten, dass die Artikel laufend kontrolliert werden muessen. Wenn der Anbieter aber Kentniss erlangt, dass in seinem Bereich etwas gegen das dt. Gesetz angeboten wird, dann muss er handeln. Macht er das nicht, dann macht er sich ggfl. mit strafbar.
Gruß
P.S. Dies war keine Rechtsberatung.
ZitatOriginal von Thorsten Busse
Ich könnte mir schon vorstellen das die bei Ebay, wenn da vermehrt beschwerden wegen dem Verkauf von Tieren (artengeschützt und auch nicht) kommen in diesem Bereich mal verstärkt kontrollieren...Jetzt müssen wir nur noch jemanden finden der es meldet
Ich glaubte auch mal an die unbefleckte Empfängnis....
Im Jahr 2003 wurden über 1000 Auktionen mit lebenden Tieren an Ebay gemeldet...
vorzeitig gecancelt wurden nachweislich weniger als 20. Dieses Thema wurde lang und breit im Ebayforum diskutiert und es wurde auch von Usern eine Gruppe gegründet, die sich um solche Dinge kümmert, aber diese wurde von Ebay nicht nur abgewürgt, sondern sogar juristisch belangt (wens interessiert, sucht mal im ebayforum nach "bubu").
Wie bereits geschrieben, verdient ebay an durchgeführten Auktionen und nicht an gecancelten...
Hallo,
eigentlich handelt "Ebay" wohl schon, wenn Tiere versteigert werden sollen. Ich habe vor etwa zwei Jahren Koikarpfen eingestellt, weil ich damals wirklich nicht wusste, dass das verboten ist. Innerhalb einer Stunde war das Angebot entfernt und ich bekam eine Mail von "Ebay", dass das Anbieten von Tieren nicht erlaubt ist.
Na ja, in zwei Jahren kann viel geschehen...... ![]()
ZitatOriginal von Diana
Wenn der Anbieter aber Kentniss erlangt, dass in seinem Bereich etwas gegen das dt. Gesetz angeboten wird, dann muss er handeln. Macht er das nicht, dann macht er sich ggfl. mit strafbar.
Die meisten angesprochenen auktionen mit lebenden Tieren verstoßen ja nichtmal gegen das Gesetz, sondern nur gegen die ebay-scheinregeln....
und ebay hat nach bisher landläufiger Rechtauffassung eine Woche Zeit, Massnahmen zu ergreifen....schade, dass in dieser Zeit die Auktionen meist schon abgewickelt sind.
Gefährlich finde ich hierbei, daß ein giftiger Fisch angeboten wird. Was ist, wenn der Verkäufer den Käufer nicht ausreichend oder falsch informiert?
Deshalb habe ich die Auktion an ebay gemeldet.
Ich bin guter Hoffnung, dass du innerhalb 14 Tagen einen Formbrief von ebay erhalten wirst:
"Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden der Sache nachgehen"
Sollte das ebay-sicherheitsteam (das gibt es wirklich..) nicht völlig ausgelastet sein, wirst du in drei Wochen folgendes Schreiben erhalten:
"Wir haben die Sache überprüft und konnten keine Unregelmäßigkeit feststellen. Wir danken Ihnen dennoch für Ihren Hinweis ..........."
Hallo Claude,
ZitatOriginal von C. Schuhmacher
NA sagen wir mal der der Korallen Ableger macht s ich wohl durchaus bewusst ist um was es sich handelt oder ?
Aber en Anzeige wegen Verstosses gegen die Artenschuzbestimmungen würde schon reichen
Vielleicht merkts E Bay dann ja mal
wie läuft denn das mit der Cites-Bescheinigung eigentlich. Wenn ein Importeur Korallen importiert, muß er die Bescheinigung für die Erlaubnis zur Einfuhr haben - was ist mit Ablegern die hier im Inland gezüchtet werden? Unterliegen die dann auch dem Artenschutz und wie muß das bei der Veräußerung dieser Tiere gehandhabt werden? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß der Verkauf von Nachzuchten nicht nachweispflichtig ist. Ist das richtig?
ZitatOriginal von Thomas Chronz
Gefährlich finde ich hierbei, daß ein giftiger Fisch angeboten wird. Was ist, wenn der Verkäufer den Käufer nicht ausreichend oder falsch informiert?Deshalb habe ich die Auktion an ebay gemeldet.
Empörung! Frank, schlag den Purschen!
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Stichverletzungen von Rotfeuerfischen mit tödlichem Ausgang sind mir nicht bekannt, aber Brennen tut es wohl einige Tage heftig. Immerhin weist er ja daraufhin, daß es sich um ein Gifttier handelt. Nichtsdestotrotz eine nach ebay-Regeln verbotene Ware.
Gruß,
Michael
ZitatOriginal von Stefan Ott
Ich bin guter Hoffnung, dass du innerhalb 14 Tagen einen Formbrief von ebay erhalten wirst:"Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden der Sache nachgehen"
Sollte das ebay-sicherheitsteam (das gibt es wirklich..) nicht völlig ausgelastet sein, wirst du in drei Wochen folgendes Schreiben erhalten:
"Wir haben die Sache überprüft und konnten keine Unregelmäßigkeit feststellen. Wir danken Ihnen dennoch für Ihren Hinweis ..........."
Das ist ja echt schei*e ![]()
OK ich schmeisse ten Purschen zu Poden.
zum Thema: mir ist das Wurscht. ![]()
Hallo Stefan!
Die reagieren durchaus schneller, allerdings scheinen sie die Inhalte der Beschwerden oft nicht korrekt zu begreifen. Die Reaktionen sind dann dementsprechend daneben.
Daß Beschwerdeführer von ebay abgestraft werden habe ich auch schon aus mehreren anderen Quellen gehört.
Gruß,
Michael
ZitatOriginal von Frank Mohr
OK ich schmeisse ten Purschen zu Poden.zum Thema: mir ist das Wurscht.
Wieso, weil es Thomas war und nicht ich, der denunziert hat? ![]()
(hallo Ramon, wo bist Du wenn man Dich zum Streiten sucht?
)
Aber wir könnten ja mal über eine EBay Board nachdenken. Michael macht Mod. haben da ja schon ssssooooooooo viele Beiträge ![]()
HAllo Frank
das ist falsch
auch da handelt es sich um Artengeschützte Tiere die Anzumelden sind und über die Buch zu führen ist
wer das nicht tut macht sich strafbar.
Stimmt Thomas mag ich, dich nur ein bissele.
![]()
ZitatOriginal von Frank Mohr
Stimmt Thomas mag ich, dich nur ein bissele.![]()
Du kannst einem auch das ganze Wochenende versauen! Der Mohr hat seine Schuldigkeit (nicht) getan, der Mohr kann gehen! ![]()
Warum? Ich war doch jetzt echt mal nett zu dir. ![]()
Nochmal zum Thema: der Fisch sieht supi aus. ich würd ihn nehmen.
ZitatOriginal von C. Schuhmacher
HAllo Frankdas ist falsch
auch da handelt es sich um Artengeschützte Tiere die Anzumelden sind und über die Buch zu führen ist
wer das nicht tut macht sich strafbar.
D.h. also, jeder der privat Korallen abgibt (egal ob verschenkt oder verkauft) muß den Verklauf anmelden und darüber Buch führen? oder gilt das nur für den gewerbsmäßigen Handel? Bei Auktionen, ala eBay, ist ja der Betreiber der Verkaufsplattform nicht der Verkäufer, sondern er vermittelt den Verkauf und kassiert dafür Provision - hat also mit dem Handel selbst nichts zu tun. Genauso ist es ja bei Aquaristikbörsen - die Verkäufer sind ja dort in der Pflicht.
Hallo IX
Auch wenn du privat, geschützt Tiere abgibst (egal ob verschenkt oder verkauft) mußt du einen Herkuftsnachweis (bei Anhang A Tieren brauchst du Cites) ausstellen. Wenn du züchtest und abgibst hast du ein Zuchtbuch zuführen und da die Tiere die zu hast und die du angibst einzutragen. Das Buch ist dann ab und an der Naturschutzbehörde bzw dem Umweltamt vorzulegen.
"das ist eine Rechtsberatung"
Gruß Frank
ZitatOriginal von Frank Mohr
"das ist eine Rechtsberatung"
Gruß Frank
![]()
Hi zusammen
Es ist wirklich so wie geschrieben. Normal müsste ein Händler jedem der ein Koralle, Muschel etc. kauft, sagen wir mal eine SPS A. granulosa, eine Citesbescheinigung mitgeben. Der Käufer muss sie glaube ich dann anmelden wenn er eine Nachzucht davon hat.
Das Problem an der ganzen Sache ist doch aber eigentlich folgendes:
Wer von euch hat schon mal eine Cites bekommen..?
Ich oder vielmehr wir in den ganzen Jahren noch nicht, keine einzige.
Jeder, egal ob Laden oder privat verkauft anscheinend so und hat nix Cites.
Wobei ich es beim privaten noch nachvollziehen kann, die wissen es meist ja nicht mal genau.
Ich denke das man aber zum Beispiel Ebay oder andere Nachzucht - und Verkaufsbörsen nicht verantwortlich machen kann, da diese das, wenn sie schlau sind, alles ausschliessen. Sie vermitteln nur und verkaufen nicht. Manchesmal habe ich doch das Gefühl das man immer mit einem Bein im Knast steht. Der nachteil vom schönen Internet-
Weiss grau oder schwarz nicht immer weiss man was richtig ist.
[quote]Original von Robert Baur
Hallo Robert,
Es ist wirklich so wie geschrieben. Normal müsste ein Händler jedem der ein Koralle, Muschel etc. kauft, sagen wir mal eine SPS A. granulosa, eine Citesbescheinigung mitgeben. ^
****Das ist meines Wissens nicht mehr so. Nur noch der Händler muß Nachweis führen. Aber hier können Claude oder Michael sicher genaueres sagen.
Der Käufer muss sie glaube ich dann anmelden wenn er eine Nachzucht davon hat.
Das Problem an der ganzen Sache ist doch aber eigentlich folgendes:
Wer von euch hat schon mal eine Cites bekommen..?
****Ich
Ganz am Anfang der Cites-Pflicht für eine große Tridacna gigas (Wildfang) bei Kölle Stuttgart. Die Cites habe ich immer noch abgeheftet da ich sowas niemehr gesehen habe ![]()
Ich oder vielmehr wir in den ganzen Jahren noch nicht, keine einzige.
Jeder, egal ob Laden oder privat verkauft anscheinend so und hat nix Cites.
Wobei ich es beim privaten noch nachvollziehen kann, die wissen es meist ja nicht mal genau.
Ich denke das man aber zum Beispiel Ebay oder andere Nachzucht - und Verkaufsbörsen nicht verantwortlich machen kann, da diese das, wenn sie schlau sind, alles ausschliessen. Sie vermitteln nur und verkaufen nicht. Manchesmal habe ich doch das Gefühl das man immer mit einem Bein im Knast steht. Der nachteil vom schönen Internet-
Weiss grau oder schwarz nicht immer weiss man was richtig ist.
****Grün? Auch falsch X([/quote]
Hallo Klaus ![]()
Original von KS
****Ich
Ganz am Anfang der Cites-Pflicht für eine große Tridacna gigas (Wildfang) bei Kölle Stuttgart. Die Cites habe ich immer noch abgeheftet da ich sowas niemehr gesehen habe ![]()
===>Na was für ein Glück und dazu noch voll selten ![]()
Na dann hoffen wir doch mal das wir erleuchtet werden vom handel ob noch Cites für Privat von nöten sind. An sich doch ja, aber wenn schon der Händler keine mehr mitgibt wie soll dann ein Privater drauf kommen?
hallo
wenn ihr jetzt den ebay-link anklickt erscheint das:
Ungültiger Artikel
Der angeforderte Artikel ( 2389200570 ) ist entweder ungültig, noch nicht verfügbar oder nicht mehr in der Datenbank vorhanden. Bitte überprüfen Sie die Nummer und versuchen Sie es noch einmal. Wenn Sie diese Meldung weiterhin erhalten, hat entweder das Angebot für diesen Artikel noch nicht begonnen, so dass der Artikel noch nicht angezeigt werden kann, oder der Artikel ist abgelaufen und nicht mehr verfügbar.
thomas anzeige hatte also erfolg.
servus
stefan
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