So, ein Jahr später haben wir vom Bauamt den Ablehnungsbescheid erhalten : Errichtung einer überdachten Terrasse : abgelehnt. Begründung . ... ihr Grundstück besteht aus 3 Parzellen. Parzelle 1 ist bereits überbaut, auf Parzelle 2 und 3 können lediglich 2 Einfamilienhäuser gebaut werden, eine Terrasse zwecks PV Anlage ist nicht genehmigungsfähig.
Versuch 2 : PV Anlage auf Parzelle 3, auf der Wiese aufstellen. Abgelehnt !
Versuch 3 : PV Anlage als Nebenanlage auf noch zu erwerbenden Nachbargrundstück aufstellen. Abgelehnt, da außerhalb der Gemeinde. (Außenlage )
So wird das nix mit der Energiewende, wenn die Behörden so kleingeistig zu verhindern wissen, wo man keine PV Anlagen bauen darf. Hauptsache Windräder dürfen jetzt 100 Meter ran an die Häuser.
Grüße ... Klaus