Da Pfeif ich doch auf Rabattaktionen bei anderen oder ob die Dose Futter wo anders 2 Euro billiger ist. Ich will Sevice und der darf auch was kosten.
Hallo,
dem kann ich nur zustimmen, Geiz ist nicht immer nur (H) eil .....
Grüße
Bernd
Da Pfeif ich doch auf Rabattaktionen bei anderen oder ob die Dose Futter wo anders 2 Euro billiger ist. Ich will Sevice und der darf auch was kosten.
Hallo,
dem kann ich nur zustimmen, Geiz ist nicht immer nur (H) eil .....
Grüße
Bernd
das mit der groben Fahrlässigkeit muss nicht versichert sein, wie ich als Geschädigter erst heute wieder erfahren durfte. Wenn der Passus "grobe Fahrlässigkeit" nicht im Vertrag steht, ist die Versicherung ganz fein raus....
....was die Hausrat "Leitungswasser Versicherung" betrifft, ist die grobe Fahrlässigkeit bei vielen Versicherern ab den Bedingungen aus 2011 meist eingeschlossen.
In älteren Bedingungen ist diese Klausel überwiegend nicht enthalten !
Dies betrifft aber nur den eigenen Schaden, und nicht den des Geschädigten, da wird nach dem Verschulden gefragt, welches wohl hier laut Schilderung nicht vorliegt !
Gruß
Bernd
Die Versicherung zahlt aber auch bei grober Fahrlässigkeit
.... es ist unter diesen Umständen ziemlich sicher kein Haftpflichtschaden, dieser Vertrag reguliert nach der Verschuldensfrage u das ist unter den mitgeteilten Umständen nicht gegeben !
Der Geschädigte sollte es in jedem Fall seiner Hausrat melden, die zahlt auch keinen Zeitwert sondern Wiederbeschaffungswert!
Gruß
Alles anzeigen- die Privathaftpflicht bezahlt nur, wenn von meiner Seite ein Verschulden,
also Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ich gehe bis jetzt davon aus,
dass das Betreiben des Aquariums über weit mehr als 10 Jahre als Fahrlässigkeit
anerkannt wird. Der Haken bleibt aber, dass zumindest meine Privathaftpflicht
nur den Zeitwert ersetzt. Das bedeutet z.B., dass sie dem Wohnungsbesitzer unter mir
erhebliche Abzüge bei den Renovierungskosten machen will.
- meine Gebäudeversicherung ersetzt nur Leitungswasserschäden. Die Abdeckung
von Aquarienwasserschäden hätte durch eine Vertragsänderung versichert werden können.
Hallo,
bei Haftpflicht generell, ob jetzt Autohaftpflicht oder eben Privathaftpflicht wird immer nach dem Verschulden gefragt.
Liegt kein Verschulden vor, ist auch kein Versicherungsschutz gegeben, die Privathaftpflicht wehrt dann unberechtigte Schadenersatzansprüche ab,
gegebenenfalls sogar in einem rechtlichen Streit, sollte der Geschädigte einen solchen einleiten!
Das "Betreiben eines auch 10 Jahre alten Aquariums" wird man weder als grobe noch als Fahrlässigkeit ansehen,
und klar eine Haftpflicht ersetzt immer nur den Zeitwert.
Ich würde als Geschädigter den Schaden der eigenen "hoffentlich bestehenden Hausratversicherung melden", weil bei vielen
Versicherern Aquarienwasser dem Leitungswasser gleichgestellt wird, da es ja vielfach auch Leitungswasser mit evtl, dahinter geschalteter Osmose ist!
Sollte keine Hausrat beim Geschädigten bestehen, könnte er in diesem Fall ebenfalls grosses Pech gehabt haben, sorry, aber so ist es vielfach laut Bedingungen leider!
Gruß
Bernd
Alles anzeigenHallo,
der Begriff Leitungswasser bedeutet, dass Wasser in Leitungen, also Teil der Hausinstallation und endet somit am Wasserhahn. Eine Osmoseanlage oder ein Aquarium ist nicht Teil der Wasserleitung und somit nicht Teil des Versicherungsschutzes. Hier bitte auch mal über Waschmaschinen und Geschirrspüler nachdenken und Weiteres mit Deiner Versicherung klären. Das geht hier zu sehr OT.
Hallo,
das ist natürlich vollkommen falsch, dass der Schutz am Wasserhahn endet, das würde ja bedeuten, dass Leitungswasser welches z.B. aus einer überlaufenden Badewanne einen
Schaden verursachen würde, nicht ersatzpflichtig wäre! Obwohl es unterschiedliche Versicherungsbedingungen gibt, ist mir kein Versicherer bekaknnt, wo dies so ist!
Ich muß es auch nicht weiter mit meiner Versicherung klären, weil ich seit 30 Jahren in der Branche arbeite, und somit weiß, wovon ich spreche!
Dies noch als letzten Kommentar hierzu von mir, da es ja tatsächlich OT ist!
Grüße Bernd
Zum Thema Versicherung, sieht es meist so aus, dass die Haftpflicht den Schaden in den anderen Wohnungen übernimmt.
Die Hausrat für den Schaden in der eigenen Wohnung beschränkt sich leider auf Schäden durch Leitungswasser.
Ein Aquarium, Terrarium, Vivarium und auch ein Wasserbett muss i.d.R. zusätzlich im Vertrag ( natürlich gegen entsprechenden
Aufpreis) versichert sein.
Hallo,
auch wenn das jetzt nicht das Wichtigste bei solch einem Unglück ist, ist diese pauschale Aussage mal definitiv falsch.
Der Versicherungsschutz sollte in jedem Fall mit der Gesellschaft abgeklärt werden, da er laut Bedingungen auch sehr unterschiedlich sein kann!
Haftpflicht ist schon unstrittig, und natürlich beschränkt sich der Hausratversicherungsschutz auf Leitungswasser,
aber woher kommt denn das Wasser aus der Osmoseanlage zu Hause?
Gruß
Bernd
Hallo,
.... jetzt sind dann wieder 3 Monate rum, gibt es immer noch keine Information zum Verkaufsstart??
Würde mich über eine kurze Info freuen, damit ich entsprechend planen kann !
DANKE!
Gruß
Bernd
Hallo,
gibt es immer noch keine neuen Informationen zum Start des Cone 130 ??
Gruß
Bernd
Hallo,
Glaube da bleibt nur abzupfen oder abbürsten übrig um dieses Zeug
Los zubekommen. Hat jemand sonst noch erfahrungen wie man das Zeug weg bekommt?
Hallo Dinjo,
ich hatte dieses "Mistzeug" auch, habe alles versucht, von abbürsten, angefangen, mit Essig wegspritzen, es hat alles nichts genutzt,
es ist immer mehr geworden !
Zu guter letzt habe ich das Becken dann abgebaut, weil alles überwuchert war, und es immer mehr wurde!
Ich hoffe, Du hat irgendwie mehr Erfolg, bin aber eher skeptisch.
Gruß
Bernd
Es Wird diesmal ein Würfel 60*60*60 cm werden. Ich mache mir gerade Gedanken wie ich die Beleuchtung gestalten soll, alt bewährt T5, oder doch Experimente mit LED?
Für Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Hallo Michael,
Du hast dich ja schon entschieden, ich stelle gerade einen neuen Würfel mit den gleichen Maßen wie Du zusammen.
Ich habe mich zur ATI X2 entschieden.
Ich habe diese Leuchte beim Händler gesehen und war einfach begeistert!
So wird es aber immer wieder jede Menge unterschiedlicher Ansichten geben, und letztendlich mußt Du dann entscheiden!
Gruß
Bernd
Ach ne... sieh mal einer an ....Bei meiner auch,... obwohl die schon gefühlte 200 Paar hat ? Scheint doch überall gleich gelagert zu sein *lach* .. so sind´se halt, die Weibersleut .....
... ist halt wie bei Roooobert..... und Carmen .... us Kölle....
Technische Daten, Abmessungen und Leistungsmerkmale, kommen nächste Woche....
Grüße ... Klaus
... nächste woche ist jetzt diese Woche.... ich warte auch täglich darauf....
Gruß
Bernd
Der 130er Double-Cone hat eine Grundfläche von 28 x 20 cm ...... Der max. Wasserstand sollte 20-22 cm nicht überschreiten...... Den 160er Mini gibt es noch nicht mit nach hinten versetztem Auslauf...... wenn die nächste Serie ansteht, könnten wir vlt. einige mitmachen....
Grüße ... Klaus
Hallo Klaus,
ab wann kann ich denn mit dem neuen Double Cone 130 rechnen?
Gibt es schon ein Foto hiervon und was wird er denn kosten?
Würde mich über eine kurfristige Antwort freuen, da ich mich bald entscheiden muß!
Gruß
Bernd