moinsens,
wollte grad auch dazu etwas bemerken.
nach netto vorzugehen, ist m. e. eine recht sinnfreie angabe.
hätt ich jetzt nicht vermutet, dass das im lex so gehandhabt wird.
begann wohl zum zeitpunkt, als die diskussion um "schwimmraum" losging?!
aber das ist schon td. 20 jahre her!
hmm.
wenn ein z. b. doc noch im "schwimmraum" untergebracht werden konnte, passte der 2. schon nicht mehr hinein, war auch oft zu hören.
man nahm sich gegenseitig den "schwimmraum" - wahrscheinlich kam es dabei zu schweren unfällen.
in der dreidimensionalität eines aquariums zwar nicht nachzuvollziehen aber so war das halt.
bis dato dieser diskussionen "zu großer fisch in zu kleinem aquarium" war die beckengröße - insbesondere die länge der anhaltspunkt.
recht sinnig, da ein "vielschwimmer" mit 120 beckenlänge besser bedient ist als in 60 cm bei gleichem volumen.
ein weiterer volumeneinschränkender gesichtspumkt ergibt sich aus dem wachstum von korallen.
hatte keiner auf dem schirm, wahrscheinlich.
große teile mit 30 cm und mehr nehmen soviel volumen - nein "schwimmraum" weg, dass der aquarianer darüber nachdenken müsste, diverse fische zu entnehmen.
oder?
manch einer fügt noch etwas deko hinzu und unterschreitet dadurch das "mindesvolumen" - andererseit lässt sich durch entfernen solcher ein becken wieder tauglich für den fisch "nummer größer" erreichen.
nee, die nettovolumenangaben gehören m. e. auf den prüfstand.