Zoohandel Becker

  • HI zusammen

    Wir haben über die Homepage noch infos bekommen das ein paar auf Ihre Ware warten. Es kamen auch ein paar üble mails, die gar nicht so gut auf den Herrn Becker zu sprechen waren.

    Bin gespannt wie die Sache ausschaut.

  • guten Morgen,

    Also bei mir hat sich in Sachen Becker noch nichts getan. Ich habe Ihm jetzt letzte Woche per Amtsgericht den Mahnbescheid zustellen lassen.
    Nun hat er 14 Tage zeit darauf zu reagieren, wenn nichts passiert, wovon ich leider ausgehe, dann kommts zum Vollstreckungsbescheid, und danach kommt der Gerichtsvollzieher, eidestattlich Versicherung ....
    Viel Hoffnung habe ich nicht, aber ich mach trotzdem weiter. Ich denke er geht davon aus, das viele der geschädigten Kunden irgendwann aufhören die Sache weiter zu verfolgen, und damit ist er die Probleme dann los.

    Viele Grüße
    EVA

  • Zitat

    Original von KS


    Aber dieser (imaginären Händler) ist halt bei der 120.-Euro Rechnung um 1.50 Euro billiger :grinning_squinting_face:

    das ist halt leider die "geiz ist geil" Einstellung. Zum Glueck sind unsere Kunden nicht so. :grinning_squinting_face:

  • Zitat

    Original von hafturlaub
    @ ks

    nicht 1,50 € etwas mehr ist es schon, und wenn ich gegenüber anderen händlern mehr als 100 € spare, dann versuche ich das zumindest. und das hat nichts mit "geitz ist böses_Wort" zu tun.

    Da haste auch wieder Recht. Als mein Nachbar sich mal ein Meerwasserbecken angeschafft hat, da war der Unterschied bei der kompletten Technik schon mehrere Hunder Euro. Da fahren manche Leute fuer in Urlaub. :winking_face_with_tongue: Aber, solche Preise sind in der Regel nur zu machen, wenn man KEINE Lagerhaltung hat, keine Mitarbeiter, kein Ladengeschaeft u.s.w.

  • Zitat

    Original von Michael Riediger
    Was das Zustellen einer Mahnung per Einschreiben angeht: Meines Wissens nach gilt das Schreiben mit dem Zustellungsversuch juristisch als zugestellt, auch wenn keiner es annehmen will oder niemand den Briefkasten leermacht.

    l


    Zugetsellt ist es, wenn es das Hoheitsgebiet des Empfaengers erreicth hat. In dem Fall der Briefkasten. Der Empfaenger hat dafuer zu sorgen, dass der Briefkasten min. 1 x in 7 Tagen geleert wird, auch wenn er im Urlaub ist. Dazu muss er jemandem eine Vollmacht geben, der ggfl auch Einschreiben annehmen kann.

    Gruß

    P.S. Dies war keine Rechtsberatung :grinning_squinting_face:

  • Zitat

    Original von hafturlaub
    natürlich mit rückschein!

    Muss nicht. bei einem Einwurf-Einschreiben wird das Ding in den Briefkasten geworfen. Die Post bestaetigt dann auf Anfrage, dass sie es eingeworfen hat.

  • Zitat

    Original von Michael Riediger


    Stimmt nicht. Der Einlieferungsbeleg ist ausreichend.

    Gruß,

    Michael

    Betrug ? Ob etwas Betrug ist, dass entscheidet in Deutschland der Richter. Ob es verschleppte Insolvenz ist, dass auch. Es ist genau das, was 40.000 im Jahr in deutschland wohl passiert. Es ist wohl eine Pleite, nicht mehr und nicht weniger. Es sei denn, ein SA stellt fest, dass er sich mit dem Geld abgesetzt hat.

  • Zitat

    Original von Diana


    Zugetsellt ist es, wenn es das Hoheitsgebiet des Empfaengers erreicth hat. In dem Fall der Briefkasten. Der Empfaenger hat dafuer zu sorgen, dass der Briefkasten min. 1 x in 7 Tagen geleert wird, auch wenn er im Urlaub ist. Dazu muss er jemandem eine Vollmacht geben, der ggfl auch Einschreiben annehmen kann.

    Gruß

    P.S. Dies war keine Rechtsberatung :grinning_squinting_face:


    Hoheitsgebiet = Mein kleines Königreich :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:

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