Hallo Andreas,
irgendwie bin ich bei Deiner Argumentation der Ansicht, Du hast die Fragestellung immer noch nicht verstanden.
Klaus hat zu seiner neuen Pumpe mit fest angeschlossenem Kontroller geschrieben, das steckbare Verbindungen zw. Kontroller und Pumpen nicht VDE-konform und damit nicht zulässig sind.
Michael fragt im RE-Forum nach, ob dies auch für seine RE-Pumpe gilt.
Er bekommt aber keine Auskunft, sondern wird aufgefordert, solche Fragen zu unterlassen.
Daraufhin fragt er hier zu seiner Pumpe nach, ob andere User diesbezüglich Infos haben. Er macht sich Sorgen um seine Sicherheit.
Ihn interessieren andere Pumpen nicht, er fragt expliziet nach seiner Pumpe. Alles legitime Fragen, da er von RE, seinem eigendlich richtigem Ansprechpartner keine Auskunft bekommen hat. RE hat die Pumpen vertrieben, der eigendliche Hersteller ist einem Käufer nicht bekannt, ist eigendlich auch vollkommen egal.
Aber auch hier gibt es bei einer Wortmeldung von Klaus keine Antwort auf diese eine kleine Frage. Es wird viel geantwortet, aber nicht zur Frage. Es geht weder um Hersteller, Haftung oder Niederländer . Daher hat KS schon recht mit seiner Vermutung und Schlussfolgerung zum Antwortverhalten von Klaus. Das sind einfach gemachte Erfahrungen, die musst Du wahrscheinlich erst noch machen.
Eine Info, ob Pumpen mit trennbarem Kontroller, eventuell auch nur mit spezielen Verbindern erlaubt sind oder alte Pumpen einen Bestandsschutz geniesen wäre wünschenswert. ist ja wie mit dem FI in der Wohnung, neue Wohnungen haben ihn, andere mit Bestandsschutz garnicht oder nur im Badezimmer.
Ich also kann an Michaels Frage nichts verwerfliches erkennen.
Gruß Dirk