Beiträge von ThomasDannat

    Zitat

    Original von KS


    Richtig, und der Händler muß beweisen daß die Schuld beim Kunden liegt. Das gelingt mit "lückenlose Doku seiner QS" sicherlich nicht, sondermn setzt ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters voraus. Genau wie bei Reklamationen nach dem Gewährleistungsrecht vom 7. - 24. Monat der Kunde ein Gutachten vorlegen muß (falls der Hänler Gewährleistung verweigert) und nicht einen Pflegeplan seines Aquariums vorlegen kann


    ...nicht ganz richtig. Durch eine lückenlose Doku bekommt der Kunde nicht automatisch Recht mit seiner Reklamation, da der Händler ja nachweislich alles getan hat, was für ihn vorgeschrieben ist. Dann entscheidet evtl. der Richter, das ein Gutachter die Becken des Händler+des Kunden überprüft, wer vielleicht Fehler gemacht hat oder was auch immer. Ohne Doku keine Chance für den Händler. So ist momentan die Rechtslage.

    @ Robert, das Verbraucherschutzgesetz ist vor einigen Jahren geändert worden und zwar dahingehend, das der Verbraucher mit seiner Reklamation erst einmal im Recht ist. Der Verkäufer muss beweisen(sollte es einmal vor Gericht gehen), das er alles getan hat um Schäden an der Ware und am Verbraucher zu vermeiden. Ein QM ist nicht nur zum Vorteil des Kunden sondern vor allem eine Sicherheit für den Verkäufer. Wie Kenny oben schon geschreiben hat, der Händler unseres Vertrauens hat i.d.R. keine Probs mit seinen Kunden. Ich möchte noch mal ein Beispiel anführen. Ein Aquarianer kauft beim Händler für 3000,- Euro Tiere, um sein Becken aufzufüllen :-). Ca 80% der Tiere sterben innerhalb einer Woche. Es wird Reklamiert. Ohne Einigung. Es geht bei der Summe vor Gericht. Der Richter fragt den Händler:"Was tuen sie konkret um die Qualität ihrer Tiere zu sichern". Hat der Händler dann eine lückenlose Doku seiner QS und legt diese dem Richter vor, wird es für den Kunden schwer dem Händler den schwarzen Peter zu zuschieben. Im gegenwärtigen Fall(welcher Händler arbeitet heute mit QS) wird der Kunde wohl sicher den Ersatz zugesprochen bekommen. Wie gesagt, nach der heitigen Rechtslage, ist der VERKÄUFER in der BEEWEISPFLICHT:

    Hallo erstmal,
    wollte eigentlich erst schreiben, wenn mein Becken steht aber das Thema ist einfach zu gut.
    Es geht bei QS/QM doch um folgendes: Kein Händler hätte heut zutage bei einer Reklamation eine Chance, wenn es vor Gericht ginge. Er müsste nachweisen, das er alles getan hat, um die Qualität zu sichern. Kann er das nicht, hat der Kunde mit seiner Reklamation von vorne herein Recht. Eine QS könnte beim Händler z.B. so aussehen: Es gibt ein QM-handbuch in dem geregelt ist, das die Wasserwerte in der Anlage unter anderem z.B. eine Salinität von 1,022-1,024 aufweisen müssen und das die Eingewöhnungsphase von Tieren mind. 1 Stunde dauern muss. Der Händler muss also je nach Vorgabe täglich oder mehrmals wöchentlich seine Wasserwerte messen+DOKUMENTIEREN. Ausserdem müsste bei einer Lieferung z.B. Ankunftszeit(1000h), beginn der Eingewöhnung(1015h) und einsetzen der Tiere in die Anlage(1120h) schriftlich dokumentiert werden. für uns Kunden würde das bedeuten, das Händler einen Qualitätsstandart hätten, auf den man sich verlassen kann. Die E
    inhaltung von QS wird durch unabhängige Institutionen ohne Voranmeldung überprüft und sichert somit die Anwendung der Vorgaben.