Hi Wikki...
lch ,melde mich erst heute zum Thema Haftpflichtversicherung.
Zu Deiner anfrage genau..
Habe mit Schmunzeln all die Meinungen zum Thema Versicherung Aquarium gelesen.
" Bin bei einer Versicherung als Trainer"
Vielleicht nun für alle in versuchter umgangssprache.
1. Aquarium zerbricht.
> kann in Hausratversicherung (Glasbruch) eingeschlossen werden
> inhalt nicht versichert. siehe unter 2.
2. Aquarium wird undicht
> für Inhalt gibts keine Versicherung. (Wenigsten mir nicht bekannt fürs Auslaufen)
Die Hausratversicherung kommt nur für den Inhalt bei Feuer/Sturm/Einbruchdiebstahl auf...
3. So nun Schäden von 1. 2.
> Eigenes Inventar das dadurch beschädigt wurde, kann in eine Hausratversicherung
eingeschlossen werden. Dazu gehört auch z. B. in einer Mietwohnung der selbstverlegte
Teppichboden.
> Fremdes Eigentum. z. B. vom Vermieter, Nachbarn
Dafür ist ein Haftpflichtversicherung unabdingbar.
Nicht nur wegen dem Aquarium. Es gibt eine Fülle von Risiken wofür diese gut ist.
z.B. Radfahren, Sport, Kinder u.s.w.
Nur diese deckt so einen Wasserschaden und klärt für den Versicherungsnehmer den
Schaden. Durch die sogenannte Verkehrsversicherungspflicht ist es unerheblich ob der
Wasserschaden fahrlässig oder unabsichtlich entstanden ist. Vorsatz ist ja sowieso nicht
versichert
Also liebe Mwler, unbedingt eine Haftpflichtversichererung und wenn man wertvollen Hausrat hat ,
natürlich eine Hausratversicherung. Bei Häuslebauer käme dann noch die sogen. Wohngebäudeversicherung dazu. Diese deckt die Schäden am Gebäude durch Leitungswasser/Sturm und Feuer ab. (auch da sind Schäden durch auslaufende Becken versicherbar.)
@ mario R.
Allmählichkeitsschäden Absicherung gibt es nur im gewerblichen Bereich. So für Installateure/Maurer/Maler
u.s.w.
Gruß Jim
