Hi Rüdiger,
weshalb "realitätsfern", das ist nicht anders zu beweisen, wie bei einem normalen Haftpflichtschaden auch.
Ich kenne zumindest einen Fall, wo die Privathaftpflicht Meerwasserfische die gestorben sind entschädigte. Der Fischhalter war sehr zufrieden und konnte sich mit dem Geld die passenden Fische in der Größe kaufen wie die, die er hatte.
VG
Klaus
Welche Haftpflichtversicherung entschädigt denn einen Schaden eines defekten Aquarium???
Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die man anderen zufügt! Dann kann vielleicht ein Kumpel von Dir behaupten, er wäre gestolpert und ist in das Becken geflogen, als er zu Besuch war. Dann bekommt man tatsächlich auch den Schaden am Inhalt des Beckens ersetzt.
Ansonsten hat die Haftpflichtversicherung mit dem Eigenschaden gar nichts am Hut. Wenn, dann neben der Gebäudeversicherung die Hausratsicherung. Die ersetzt aber nur die Schädem am Hausrat, welche durch die Einwirkung des Wassers entstanden sind, nicht durch das FEHLEN von Wasser im Aquarium (Inhalt).
Zum Thema Produkthaftung ist es zunächst mal völlig egal, ob Red Sea eine Versicherung hat oder nicht. Problem ist halt nur, dass man Red Sea nachweisen muss, dass das Produkt durch einen Mangel den Schaden verursacht hat! Das dürfte im Zweifel durch die zahlreichen Schadenmeldungen mit immer derselben Schadenurssache sogar relativ gut gelingen! Also wenn man es mal drauf anlegen würde, hätte Red Sea ggf. ein Problem...
Wäre ich Gebäude oder Hausratsicherer mit einem entsprechenden Schaden, würde ich auf jeden Fall den Regress bzgl. Produkthaftung einleiten!