Hallo,
ich bin 36 Jahre alt, gelernter Bauzeichner und Bauingenieur und erstelle Statiken. Überwiegend Stahlbau und Verankerungstechnik für Industriebauten und Kerntechnische Anlagen (vieles Bauen im Bestand).
Die 1,5kN/m^2 sind wirklich wenig. Allerdings seh ich genau dort die Reserven. Da man bei der Belastung schlanke Bauteile erhält und evtl. schon aus kronstruktiven Gründen stärkere Querschnitte wählt.
Bei der Bemessung der tragenden Bauteile wird vielleicht auch mal doch das nächst größere Profil oder mehr Bewehrung verlegt, schon allein aus Staffelungsgründen und um nicht 100% Ausnutzung zu erhalten.
Man kann vieles hinrechnen und auch einiges Rausholen, wenn bei der Ersterstellung aus Vereinfachungsgründen konservative Annahmen oder vereinfachte Rechenverfahren angewendet wurden.
Man darf aber nicht die Verformungen (Gebrauchtauglichkeit) vernachlässigen.
Mir sind beim lesen auch bereits "Ertüchtigungsmaßnahmen" eingefallen ohne das man gleich Stützen unter die Decke stellen muss.
Die Variante an die Wand hängen mittels Konsole, die ich hier gelesen habe, sollte ohne einen Statiker nicht gemacht werden. Da in die Stütze oder Wand ein Moment eingetragen wird. Und wenn man noch dazu unter dem Dachgeschoss ist, fehlt einem evtl. die überdrückende Auflast (nur ein Beispiel was schief gehen kann).
Also bei den Preisen die man für ein Technickbecken hinlegt kann man sich auch einen Statiker leisten :-). Ich denke das ein Statiker an einem Tag Aufwand die Reserven nennen kann (damit meine ich nicht einfach die 1,5kN/m^2 zu bestätigen). Und in weiteren 1-3 Tagen ein Konzept vorstellen kann die betroffenen Bauteile zu Ertüchtigen mit Ausführungssizzen. Bei 40-70 euro die Stunde bleibts überschaubar.
Zur Info: Ich bin nicht Selbständig (nicht versichert) und müsste auch eine Erlaubnis meines Arbeitgebers erhalten... Was ich meine, mein Senf zu dieser Thematik, soll keine Werbung für meine Person sein (da ich Privat nicht Arbeite). Weiterhin sollte der Leser nicht denken, dass immer Reveserven vorhanden sind. Eine Einzelfallbetrachtung ist immer erforderlich.
Viele Grüße auf Frankfurt
Ömer