Ich hatte zuletzt Probleme mit 2 tunz rückförderpumpen und eigentlich ist für Garantie sachen der Händler zuständig doch ich wurde von Michael immer wieder an tunze direkt verwiesen.
Da gebe ich Dir Recht, dass der Händler erstrangig zuständig ist. Aufgrund etlicher Probleme mit Tunze 6055er Pumpen finde ich Michaels Vorgehensweise aber ok, da durch den direkten Kontakt mit Tunze die Abwicklung wesentlich schneller und unkomplizierter ging.
Eine hab ich neu gekauft getestet und irgendwas stimmte nicht also gleich angerufen hab gesagt geht zurück.
Klener Auszug aus den AGBs:
§ 7 Gewährleistung / Haftungsausschluss / Beschwerden, Kritik, Anregungen(4) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache bekannt
wird, sind wir zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nach Wahl
des Kunden verpflichtet. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr erfolgt die
Nacherfüllung nach unserer Wahl. Gelingt es uns während einer
angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung alle Fehler zu beseitigen,
kann der Käufer eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Da steht erst einmal nichts zu einer Rückgabe im gebrauchten Zustand, der ja durch den Test meiner Meinung nach vorliegt. Mir ist schon klar, dass ohne den Test der Fehler nicht hätte bemerkt werden können, aber ich bin kein Jurist.
Manchmal kann ich nur sagen: wie es in den Wald reinschallt ....
Dann kamm er mir gleich von wegen gebraucht und das er mir dann vom Kaufpreis was abziehen muss das ging sobweit das ich sagte das er sich mit meinen anwalt weiter streiten soll.
Dieses Gespräch kann hier keiner nachvollziehen und man hört "auch nur" Deine Seite.