Netzfund der Woche in Ebay ... Mördermuscheln XXL für schlappe 900.- Euro ?

  • Also, ich wär sofort bereit für so große Mördermuscheln knapp 900.- Euro zu bezahlen, aber nicht für zwei Schalen.


    Ob diese Auktionen von dem Verkäufer legal sind ?


    Grüße .... Klaus



  • Hallo Klaus,


    vielleicht liegen die Innereien tiefgefroren anbei.
    Dann fällt das unter Nahrungsmittel. :grinning_squinting_face:
    Gruss
    Hajo

    Trenne dich nicht von deinen Illusionen!
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren,
    aber aufhören zu leben.
    (Mark Twain)


    Wenn ich die See seh, brauch ich kein Meer mehr!

  • Hallo Klaus,


    da kann ich mit 2 Schalen ca. 30 cm - xxxl - auch dienen!


    Mir würden 50.-- reichen!


    Gruß Rainer

  • Schaut euch auch mal die anderen Auktionen an : Hammer !! Wenn ich richtig informiert bin, darf man damit gar nicht handeln hier in Deutschland und ich sehe auch nichts, dass er die notwendigen Cites-Papiere dafür hat....


    In dieser Form wären mir die Tridacnen lieber ....


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Hallo zusammen:



    Vielleicht gibt das etwas Aufschluss:



    Auszug aus den Zollvorschriften



    Wichtiger Hinweis
    Artengeschützte Exemplare benötigen für die Zollabfertigung grundsätzlich artenschutzrechtliche Genehmigungen. Dies gilt für die Einfuhr ebenso wie für die Ausfuhr.



    Folgende Auflistung soll Ihnen dabei helfen, zu erkennen, was unter den Artenschutz fällt. Für derartige Fälle ist ein artenschutzrechtliches Dokument erforderlich. Beachten Sie bitte, dass diese Auflistung lediglich der Orientierung dienen kann und keinesfalls eine abschließende Aufzählung darstellt:

    • Elfenbein oder Elefantenleder (z.B. Skulpturen und Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Elefantenleder oder präparierte Elefantenfüße als Schirmständer)
    • Jagdtrophäen von geschützten Tierarten
    • exotische Felle und Pelzmäntel
    • sämtliche wild lebenden Katzenarten
    • alle Affen, einschließlich Fleisch wie "Bushmeat"
    • Nashornprodukte (z.B. Hörner, präparierte Nashornfüße, Potenzmittel aus Nashornpulver)
    • lebende oder ausgestopfte Vögel (vor allem Greifvögel)
    • Krokodile, Kaimane und Schlangen (z.B. verarbeitet zu Schuhen, Gürteln oder Uhrenarmbändern)
    • Meeresschildkröten und Produkte aus Schildpatt
    • Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen
    • Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (z.B. verarbeitet zu Schmuck)




    Ausnahmsweise :!: dürfen dokumentenfrei von einer Person für den eigenen persönlichen Gebrauch folgende Exemplare im persönlichen Gepäck mitgeführt werden:

    • Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125 Gramm in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern
    • bis zu drei Regenstöcke aus Kaktus
    • bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von toten Krokodilen
    • bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke
    • bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln :!: :!: :!:
    • bis zu vier tote Exemplare von Seepferdchen
    • Exemplare von Adlerholz - bis zu 1 kg Holzspäne, 24 ml Öl und zwei Sets von Perlen (oder Gebetsperlen bzw. zwei Halsketten oder Armbänder)


    Gruß


    Hajo

    Trenne dich nicht von deinen Illusionen!
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren,
    aber aufhören zu leben.
    (Mark Twain)


    Wenn ich die See seh, brauch ich kein Meer mehr!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!