Definition: Lebendgestein

  • Hallo !


    Brauche dringend Hilfe.


    Folgendes Problem:
    Ich habe vor mehreren Wochen bei eBay (ja, ich weiß, aber ich bin lernfähig) Lebendstein ersteigert.
    Trotz Zusicherung des Verkäufers, diese erst bei milderen Temperaturen zu versenden, hat er sie bei ca. minus 10° losgeschickt. Das Ganze dann auch noch an einem Freitag und zu allem Überfluß im Rahmen einer Werbeaktion (man konnte an jenem Freitag Pakete gratis versenden).
    Die Steine waren deshalb erst am Dienstag (also vier Tage später) bei mir.
    Das besagte Wochenende war angeblich das kälteste seit Beginn der Temperaturaufzeichnung.
    Ich habe daraufhin die Steine gar nicht erst angenommen, sondern zurück gehen lassen, da ich davon ausgehe, dass da nix mehr lebt.
    Der Verkäufer behauptet, er hätte sechs Heatpacks als Ausgleich für die ersparten Portokosten beigefügt (das bezweifele ich).
    Trotz diverser Versuche meinerseits, sich gütlich zu einigen geht die Sache jetzt vor Gericht.
    Nun meine Fragen:


    Gibt es irgendwo eine halbwegs amtliche Definition für Lebendgestein?


    Wie lange können die angeblichen beigefügten Heatpacks (6 Stk. für 20kg Stein in Styroporbox) die Temperatur halten, bei Temperaturen zwischen minus 5 und minus 20 Grad?


    Bei welcher Temperatur stirbt das "leben" auf den Steinen und würde daher zu einem Risiko beim Einsetzen ins Aquarium?


    Bin für jeden Hinweis dankbar.


    Gruß
    Thorsten

  • Wie lange die Steine unter den Temperaturen "lebend" bleiben kann ich dir nicht sagen.



    Aber lass dir doch von ihm kurz erklären was er unter lebenden Steinen versteht, bzw warum sie lebend sind.


    Wenn es sich also um Lebewesen handelt die in den Steinen leben, dann:


    1. hätte der Artikel eh nicht bei Ebay angeboten werden dürfen.


    2. ist es Tierquälerei diese Lebewesen bei solchen Temperaturen an einem Freitag per Post zu verschicken


    Soweit ich weiß hält auch ein Headpack keine 5 Tage (Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag) bei MINUS 10° C.


    Naja, viel helfen kann ich dir nicht, aber so würde ich das Ganze angehen....

  • Hallo!


    Üble Sache! :grinning_squinting_face:


    Zitat

    Wie lange können die angeblichen beigefügten Heatpacks (6 Stk. für 20kg Stein in Styroporbox) die Temperatur halten, bei Temperaturen zwischen minus 5 und minus 20 Grad?


    Ich weiß es nicht 100%ig aber ein Heatpack hält vielleicht eine Nacht.. (Jedenfalls war bei meiner Sendung, über 24h, drei Heatpacks ausgekühlt.) D.h. 5 Heatpacks halten vielleicht eine Nacht und ein bischen vom Tag!?


    Eine genaue Definition kann ich dir nicht sagen, es sollten aber mindestens alle (zumindest die meisten) Bakterien auf diesem Stein leben, ist ja auch Sinn der Sache!

  • Lebewesen am Freitag zu verschicken ist schlicht unmöglich und das dann auch noch im Winter. Kein Onlineshop versendet Tiere am Ende der Woche und manche so weit ich weiss bei bestimmten Temperaturen garnicht. Ob eine rationale Erklärung dir bei deinem Streit weiterhilft sei mal dahingestellt - das wird sicher ein harter Kampf um die Kohle :frowning_face:

  • Hallo Thorsten,


    Ein Riff ist in seiner Gesamtheit von den dort lebenden Organismen aufgebaut worden, in erster Linie von den riffbildenden (hermatypischen) Steinkorallen. Diese scheiden als chemisches Reaktionsprodukt Calciumcarbonat in der Kristallform „Argonit“ aus und bauen so ihr Kalkskelett auf. Wenn die Tiere sterben, zerfallen die Skelette zu porösem Kalkstein bzw. „Lebenden Steinen“, wie dieses Material in der Meerwasser Aquaristik auch genannt wird. (Fossa/Nielsen, Band 1, S. 16)


    Von „Lebenden Steinen“ spricht man, da sie mit einer Vielzahl von Substrat bewohnenden Tierarten be- und durchwachsen sind. Eingesetzt werden sie neben der Fauna Bereicherung vor allem wegen der biologischen Filterwirkung der enthaltenen aeroben und anaeroben Bakterien.


    Gruss
    Uwe

  • Hi Thorsten,
    frag halt mal bei einigen Guten Online Shops per email an ob sie LS bei Minusgraden versenden :grinning_squinting_face: und nach dem Grund falls nicht.

  • Nur um das nochmal klar zu stellen:


    Es gab eine eindeutige Vereinbarung, dass die Steine erst verschickt werden, wenn es wärmer ist.
    Ich vermute die gute Frau, wollte nur mal fix Porto sparen (wegen dieser Werbeaktion).
    Da sie auch Wochen später (da war es schon sehr warm) noch Steine verkauft hat, fällt mir keine andere Erklärung ein. Sie äußert sich gar nicht, d.h. bis auf den Hinweis, dass sie eine Rechtschutzversicherung hat.


    Da ich es nun mit einem Richter, der sich vermutlich mit der Materie überhaupt nicht auskennt, zu tun habe, benötige ich einen link von einem Heatpack-Hersteller o.ä. und eine möglichst amtliche (also vom Biologen o.ä.) Auskunft über die Lebenserhaltung der Mikroorganismen in Bezug auf die Temperatur.


    Die Definition aus Fossa/Nisen über Lebendgestein sollte evtl. reichen.


    Aber schon mal ein großes Dankeschön! :o)

  • du sagst es gab eine eindeutige vereinbarung - hast du die schriftlich? wenn ja - sollte das ja erledigt sein - denn minusgrade sind nicht wirklich warmes wetter.


    des weiteren sollte jedem klar sein, dass man solch empfindliche pakete nur am wochenbeginn wegschickt - auf keinen fall aber am freitag.


    das mit der rechtschutzversicherung würd ich auch mal nicht so tragisch nehmen - die gute frau braucht erstens einen vertragsrechtsschutz, zweitens prüft eine versicherung ob sie einen fall annimmt oder nicht.
    außerdem wer weiß ob sie den wirklich hat...


    darf ich fragen um welchen betrag es eigentlich geht? wie hoch war der preis für die 20 kg und p&p?


    lg
    andi

  • hy thorsten
    also nach 5 tagen im packet kann man den inhalt wohl vergessen...
    aber mal ganz anderst mit der verweigerung der annahme.
    das warst doch garnicht du oder ?
    das war ein freund von dir da er nicht wußte was da kommt hat er es zurück gehen lassen. bei einem normalen packet ist das ja auch nicht weiter tragisch. ich meie der freund kann das ja bestimmt auch sagen da er es ja war. und schon ist der fall dahin...
    vorraussetzung du hast nicht unterschrieben dann kannst die methode vergessen.


    gruß stephan

  • Stephan:


    Die Möglichkeit gibt es leider nicht.
    Ich habe sie direkt am Freitag angeschrieben, da ich bereits vermutet hatte, dass das Paket nicht am Samstag zugestellt wird. > keine Antwort
    Samstag, Sonntag, Montag nochmal > wieder keine Antwort
    Dienstag habe ich dann geschrieben, dass ich das Paket nicht angenommen habe > wieder nix
    Erst als ich am Donnerstag schrieb, dass es ganz schön feige ist, sich nicht zu melden, kam bitterböse Antwort.
    Angeblich war sie ein paar Tage mit einer Freundin weg und es gäbe ja keine Pflicht seine mails täglich abzurufen.....


    Selbst mein Angebot mir nur das Geld für die Steine zu zahlen und die Versandkosten als Ausgleich für ihre "Kosten" zu behalten, hat sie abgelehnt.
    Wenn es nicht soweit weg wäre, würde ich ja hinfahren und......


    Noch eine kleine Anekdote zu dem Fall:


    Als ich meinen Anwalt fragte, wie denn die Chancen sind, sagte er eigentlich gut, aber....und erzählte folgende Geschichte:


    Ein Ehepaar, beide Richter, sitzen beim Frühstück als es klingelt.
    Nachdem der Mann zurückkehrt fragt die Frau, wer es denn gewesen sei. Der Mann erwiedert, es sei der Nachbar gewesen. Er hätte 50,- haben wollen, da der Hund ihn gezwickt hat und dabei ein Loch in seine Hose gemacht hat. "Und hast du ihm das Geld gegeben?" fragt die Frau.
    "Ja" erwiedert der Mann. "Aber wir haben doch gar kleinen Hund", "Ich weiß, aber weißt du ob unser Kollege das auch so sieht?"


    Es geht zwar "nur" um 200,- Teuros, aber für mich ist das nicht gerade wenig.


    Inzwischen habe ich übrigens sehr schöne Steine erhalten. Gut bewachsen mit diversen Algen, Korallen und Kleintierchen. Das ganze per Express innerhalb von 12 Std. für faire 20,- (versandkosten).

  • sorry aber lese ich richtig dass du 200€ für 20 kg lebende Steine bei EBAY bezahlt hast? Dafür hättest du sie ja fast im normalen Versandhandel bekommen :confused_face:


    ich wollte vorhin schon fragen um welchen Streitwert es in dem Fall geht aber hab mir das dann verkniffen.
    200€ sind natürlich keine Summe die man so einfach abschreibt - ich hoffe du bekommst die Kohle zumindest teilweise wieder.

  • auch in ebay gibt es gesetze.
    ich würde mich zuerst an ebay wenden was die zu de fall meinen.
    rechtlich ist das halt was schwammig da ja geliefert wurde und der inhalt "steine" auch drin war. das einzige wodrauf man pledieren kann ist die lange lieferzeit aber ob man da durch kommt ?
    drück dir die daumen


    gruß stephan

  • Zitat

    Original von Steffen Schwarz
    Lebewesen am Freitag zu verschicken ist schlicht unmöglich und das dann auch noch im Winter. Kein Onlineshop versendet Tiere am Ende der Woche und manche so weit ich weiss bei bestimmten Temperaturen garnicht. :frowning_face:


    hallo steffen,


    nun, das ist so nicht ohne komentar meinerseits stehen zu lassen.


    wir versenden in der regel grundsätzlich mit tnt von freitag zu samstag, da unsere kunden üblicherweise samstags ihren freien tag zum annehmen des pakestes haben.


    das ist ein lieferservice, der etwas teurer aber von tnt zu 100% garantiert und eingehalten wird.


    bei temperaturen unter null wird allerdings nicht versand.


    die üblichen heatpacs halten rd. 20 stunden.


    6 stück in einer box lassen den inhalt fast kochen :frowning_face:

  • Hallo Thorsten :smiling_face:



    Nur mal so beiläufig ...... auf dem Paketschein, der Werbeaktion der Post ( an dem Freitag vor ein paar Wochen ) stand extra drauf das die Auslieferzeit länger dauert . Logisch bei Tonnen Paketen ....


    Weiß nicht obs dir Hilft :winking_face:


    Viel Glück


    LG Anja :smiling_face:

  • Hi Torsten,
    wenn die Verkäuferin noch Wochen später LS verkauft hat dürfte sie ja "Deine" LS los sein. Somit kann sie nur den ihr entstandenen Schaden fordern. Der setzt sich aus Versandkosten und der Differenz zwischen "Deinem" Preis und dem erzielten Preis zusammen. Übrigens ist der Versand von Lebenden Tieren mit der Post verboten (AGB's der Post).
    Weshalb Rechtsanwalt? Mahnung mit Fristsetzung, dann Mahnbescheid. Jetzt liegt es an der Verkäuferin zu zahlen oder Einspruch zu erheben.

  • Hallo Joe,
    da hab ich wohl noch nicht alle Shops besucht :winking_face:


    Aber ihr verschickt die Tiere ja auch mit dem Übernachtexpress und nicht auf gut Glück mit dem "normalen" DHL-Paket. Ist doch ein grosser Unterschied! Ein Standardpaket mit "verderblicher Ware" kann ich einfach nicht am Freitag aufgeben - schon garnicht an SO einem Freitag an dem Chaos und Verzögerungen absehbar und ja scheinbar auch angekündigt waren.

  • Also,
    die 200,- sind inkl. Versandkosten von 20,- und bisherigen Gebühren für Mahnbescheid etc. (da muss ich ja zunächst in Vorkasse).
    Daher auch der notwendige Rechtsanwalt, da sie gegen meinen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat.
    Nächster Schritt ist jetzt die Klage, die ich einreichen muss, da ich etwas von ihr will.
    Grundsätzlich stehen die Chancen gut, da Vertragsbestandteil (sogar von ihr vorgeschlagen) war, dass die Steine erst bei milderen Temperaturen verschickt werden. Daran hat sie sich nicht gehalten, noch dazu ohne Vorabinformation.
    Theoretisch hätte ich auch im Urlaub oder sonst wo sein können.


    Bei eBay habe ich vor drei Wochen Käuferschutz beantragt, jedoch bis heute nix gehört.
    Über eBay sind jedoch auch nur 10kg gelaufen und abzüglich der Selbstbeteiligung bleibt da nicht viel.


    @ KS
    Sie fordert ja gar nix. Sie hat den vollen Betrag erhalten. Ich habe weder Steine noch Geld, darum geht es.


    Joe und Steffen
    Die anderen Steine sind auch per TNT gekommen. Sehr zu empfehlen!!!


    @Sea
    Danke, könnte helfen.


    @ Joe
    Gibt es von den Heatpacks eine Art Datenblatt oder so?
    Also irgendetwas vom Hersteller, wo drauf steht wie lange die halten.


    Nochmals ein riesiges Dankeschön für die vielen Tipps und Ratschläge.
    Ich werde hier auf jeden Fall über den Ausgang berichten.

  • Zitat

    Original von Thorsten Gethmann
    @ Joe
    Gibt es von den Heatpacks eine Art Datenblatt oder so?
    Also irgendetwas vom Hersteller, wo drauf steht wie lange die halten.
    .


    hi thorsten,


    wat ich sach....so ca. 20 stunden.... :smiling_face_with_sunglasses:

  • Joe


    Das glaube ich dir ja auch, doch ich brauche doch etwas für die Klage und nen Ausdruck vom Forum ist da wohl nicht so angesagt.
    Ich muss davon ausgehen, dass der Richter keinen Plan von diesen Dingen hat und da hilft dann nur etwas schriftliches vom Hersteller oder ähnlich.

  • hi thorsten,
    zunächst muss man allgemein sagen, das es immer noch Leute gibt die meinen bei E-bay ein Schnäppchen zu machen.Leider wa res dieses mal wieder ein Hinterlader. Hoffentlich war es dir eine Lehre!!!
    zum Preis:10 euro pro kilo ? bei ebay?
    nur zur info:habe LS im Fachhandel bestellt. 20 kilo für 9 euro kilo mit Expressversand. Super Qualität(ls und Service).
    Zu deiner Befürchtung, der Richter hat keine Ahnung von der Materie:
    Ich hatte auch schon einen Rechtsstreit im Aquaristikbereich.Es ging um Krankheiten bei Fischen.
    Der Richter hatte am Prozeßtag umfassendes Wissen über den Parasitologen unserer Universität eingeholt.
    Falls es also bei Dir wirklich vor Gericht gehen sollte(bei der Streitsumme bezweifle ich dies)Wird der Richter bestimmt im Bilde sein.
    Wie sieht es mit einem Vollstreckungsbescheid aus?
    grüße Thomas

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  • Liebe Salzfreunde,


    es ist sicher interessant über das Pro und Conttra von eBay-Geschäften zu diskutieren (nebenbei bemerkt, ist das jetzt der erste Problemfall" nach über 300 Transaktionen), jedoch geht es nicht darum.
    Es geht auch nicht darum, ob die Steine dort jetzt günstig waren oder nicht.
    (Bei mir vor Ort kostet "Lebendgestein" übrigens 14,- Teuros)


    Es geht auch nicht darum, ob es sich bei einem Streitwert von ca. 200,- lohnt zu klagen. Für mich ist das viel Geld und deshalb mache ich das.


    Es geht NUR darum, den Richter mit entsprechendem Wissen zu versorgen.


    Einiges habe ich inzwischen klären können, was noch fehlt ist eine Aussage über die "Lebensfähigkeit der Steinbewohner" in Relation zur Temperatur.


    @ Thomas
    Nein, es war mir keine Lehre und auf solche "Oberlehrer-Weisheiten" kann ich auch gut verzichten. Ich habe bei eBay diverse Schnäppchen gemacht und dieser Fall hätte theoretisch auch bei einem Onlineversand eintreten können.


    Einen Vollstreckungsauftrag beantragt man, nach Fristrablauf von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheides, wenn gegen diesen kein Widerspruch eingelegt wird. Hättest du aufmerksam gelesen, wäre dir sicher nicht entgangen, dass die Gegenpartei dieses gemacht hat.


    Und da ich die gute Frau auf Wandlung des Vertrages verklage, wird sich nunmal auch ein Gericht damit befassen, auch bei diesem relativ geringem Streitwert.

  • Zitat

    Original von Thorsten Gethmann
    ... was noch fehlt ist eine Aussage über die "Lebensfähigkeit der Steinbewohner" in Relation zur Temperatur.


    Hallo Thorsten,


    Das LS wird extra aus den Tropen per Luftfracht und Isolierbox importiert. Das Mikroleben ist demzufolge an tropische Temperaturen angepasst. Wenn auch einzelne Bakterien eventuell ein Auskühlen überstehen, so stirbt doch die Mehrheit der höheren Lebewesen.


    Ich glaube nicht, das Du diese Aussage extra belegen musst. Wenn doch, hilft nur ein Gutachten eines Meeresbiologen.


    Gruss
    Uwe

  • Zitat

    Original von Thorsten Gethmann
    (Bei mir vor Ort kostet "Lebendgestein" übrigens 14,- Teuros)


    Hallo Thorsten,


    sorry OT aber wo genau meinst du ?
    Kannst mir auch per PN antworten, weil es hier nicht unbedingt hergehört.

  • Hallo Thorsten



    Das brauchste nun auch wieder nicht
    es gilt vor Gericht in so einem Fall wie es üblicherweise gehandhabt wird

    Da es keine DIN Normen für den Versand von Lebenden Steinen


    gibt reicht es wenn du dir die Versandbedingungen einiger Onlineversender ausdruckst und diese mit einbringst
    Da steht genau sowas eindeutig drin


    wenn du ein Heatpack brauchst dann sag halt kurz Bescheid



    Gruss

  • @Thorsten
    Na, um den Streit beneide ich Dich nicht...viel Glück...den Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene Dinge!


    Meint Ihr nicht Thorsten sollte uns den Usernamen dieses Ebay-Mitgliedes posten? Anscheindend verkauft sie noch immer allerhand...dann sind andere zumind. hier vorgewarnt.
    Wenn Du nichts öffentlich bekannt geben willst, würde ich mich über einen PN freuen!


    Ciao

  • Hi,


    Also ganz so sehe ich das Problem ja nicht...


    Erstens hast du für etwas bezahlt, und das nicht bekommen - OK, du hast es nicht angenommen, FAKT ist jedoch, das du das LS nicht hast...


    Das heist, es muß entweder das Geld zurückbezahlt werden (wenn keine Storno-Gebühr vereinbart wurde, zu 100%), oder der Vertrag (ebay) vom Verkäufer erfüllt werden, also das Lebendgestein nochmals ausgeliefert werden... das eine Verzögerung von (inzwischen) einigen Wochen nicht tragbar ist, und du dir inzwischen Ersatz besorgt hast, wird auch dem Gericht klar sein.


    Wenn der Verkäufer dann argumentiert, das LS sei nicht mehr zu gebrauchen (beim Transport "gestorben"), dann sagt er sogar selbst, das LS so einen Transport nicht übersteht... 2 Tage mehr machen da das Kraut nicht fett....


    Selbst wenn dieses Argument nicht greift, dann hat der Verkäufer das "tote Lebendgestein" aufzuweisen... wenn er es in der Zwischenzeit trocken gelagert, oder sogar weggeworfen hat, hat er dein Eigentum bewusst beschädigt, oder sogar entsorgt, und hat dem zu Folge Schadensersatz zu leisten... :grinning_squinting_face:


    So oder so, da ich sicher nicht glaube, das der Verkäufer das LS nicht schon weiter verkauft hat, kommst du aus der Verhandlung entweder mit 20kg LS oder 200€ (minus einer eventuellen Stornogebühr die das Gericht anordnen könnte) raus... kein Gericht der Welt wird entscheiden, das jemand für etwas, das er nachweislich nicht bekommen hat (aus welchem Grund auch immer), die volle Summe zu zahlen hat...


    Das denkbar schlimmste Ergebnis währe eine "Teilschuld", somit hätte jeder der Beteiligten die Hälfte des Schadens zu tragen, in deinem Falle also 100€... Dann hast du eben leider Lehrgeld bezahlt. Gerade wenn die Verhandlung aber wirklich in diese Richtung läuft, würde ich mir jedenfalls das Gestein vorführen lassen, und im Falle des Falles (50/50-Teilschuld auch darauf bestehen, die Hälfte des (toten) Gesteins zu übernehmen... dafür hast du dann ja auch gezahlt :winking_face: ...
    Damit stellst du wenigstens sicher, das der Verkäufer "dein" totes LS nochmals weiter verkauft, und dann nochmal damit verdient...


    Gruß Mike

    Who the f*** is General Failure, and why is he reading my harddisk ??

  • Hi Mike,


    Zitat

    Original von Mike
    Erstens hast du für etwas bezahlt, und das nicht bekommen - OK, du hast es nicht angenommen, FAKT ist jedoch, das du das LS nicht hast...


    Zitat


    kein Gericht der Welt wird entscheiden, das jemand für etwas, das er nachweislich nicht bekommen hat (aus welchem Grund auch immer), die volle Summe zu zahlen hat...


    Bei einem Verkauf von Privat an Privat hat in D der Käufer das Transportrisiko. Der Vertrag gilt als erfüllt wenn der Verkäufer die Ware nachweislich zum Versand aufgegeben hat.

  • HI KS,


    Das mag ja sein...wenn die Ware beim Transport verloren geht...
    Wenn die Ware an den Verkäufer retour gegangen ist, hat sicher eine neuerliche Zustellung zu erfolgen, oder eine andere Lösung gefunden zu werden...


    Gruß Mike

    Who the f*** is General Failure, and why is he reading my harddisk ??

    Einmal editiert, zuletzt von Mike ()

  • Hi Mike,
    hier wurde die Annahme verweigert. Also Schuld des Käufers. Der bessere Weg wäre gewesen die Sache anzunehmen und dann wegen Mangel auf Erfüllung des Vertrages zu klagen.

  • Zitat

    Original von KS
    hier wurde die Annahme verweigert. Also Schuld des Käufers. Der bessere Weg wäre gewesen die Sache anzunehmen und dann wegen Mangel auf Erfüllung des Vertrages zu klagen.


    ...


    also, was wenn der verkäufer behauptet, erst die rücksendung des käufers hat infolge des verlängerten transportes aus dem lebendgestein totgestein gemacht...


    Mike


    ...daher könnte über eine erneute lieferung neuer ware nur gegen eine weitere zahlung gesprochen werden...

  • Das mag ja alles stimmen.
    In diesem Fall war jedoch Vetragsbestandteil, dass die Steine erst bei milder Witterung versendet werden. Dies hat der Verkäufer nicht eingehalten.


    Wenn ein Liefertermin vereinbart ist und dieser nicht eingehalten wird, hat der Vertragspartner doch wohl zumindest die Pflicht, den anderen zu informieren.
    Zum einen hätte ich diesem Termin niemals zugestimmt (Temperatur, Wochenende) und zum anderen hätte ich, zumindest theoretisch, auch gar nicht vor Ort sein können.


    Daher bezweifele ich, dass der Verkäufer, durch bloßes Abgeben des Pakets aus dem Schneider ist.


    Die Ware habe ich ganz bewusst nicht angenommen, da ich diesem Fall nachzuweisen hätte, dass es sich bei den bemängelten Steinen auch um die handelt, die verschickt wurden. Ein Bekannter hatte diese Situation mit einer Schallplattensammlung.
    Die Platten im Paket stimmten weder inhaltlich noch qualitativ mit der Beschreibung überein. Es ging um kanpp 1000,- Euro, daher hat auch geklagt und verloren.
    Der Verkäufer hatte einen angeblichen Zeugen, der mit ihm gemeinsam das Paket gepackt hatte.


    Tja, egal wie man es macht, als Käufer steht man bei Vorkassegeschäften immer schlecht da.

  • Zitat

    Original von Thorsten Gethmann
    Tja, egal wie man es macht, als Käufer steht man bei Vorkassegeschäften immer schlecht da.


    ebay halt :grinning_squinting_face: Aber da Du ja schon ca. 300 Schnäppchen gemacht hast dürfte das "Lehrgeld" ja schon verdient sein.

  • Äh....
    wieso eBay halt?
    Vorkasse ist bei fast allen, zumindest privaten, Online-Geschäften üblich.
    Alternative wäre nur Nachnahme, was jedoch mit weiteren Kosten verbunden ist.
    Und ich habe nicht behauptet, dass alle 300 erfolgreichen Auktionen "Schnäppchen" waren. Für gute Ware zahle ich auch einen fairen (für beide Parteien) Preis.


    Habe gerade von eBay Nachricht bekommen, dass mein Käuferschutz gewährt ist. So bekomme ich zumindest schon mal ´nen Teil erstattet und das dürfte sich auch bei der Klage positiv auswirken.

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